100% kostenfreie Prüfung
Ihnen entstehen durch die Beauftragung eines freien Gutachters keine Kosten nach einem
unverschuldeten Unfall.*
Verlassen Sie sich im unverschuldeten Schadensfall auf unser unabhängiges Unfallgutachten. In Hamburg und Umgebung stehen wir Ihnen mit kostenloser Erstberatung, kompetentem Vor-Ort-Service und einer unkomplizierten Abwicklung zur Seite!
Für eine einfache und reibungslose Abwicklung Ihres Unfallschadens bieten wir Ihnen einen unkomplizierten Service. Verlassen Sie sich auf unser erfahrenes Team vom Kfz-Sachverständigenbüro Brockmann, um die gesamte Prozedur für Sie zu vereinfachen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
Ein erfahrener Gutachter wird den Schaden objektiv und gründlich begutachten, um alle relevanten Informationen festzuhalten.
Wir erstellen für Sie rechtssichere Kfz-Gutachten, die alle Schadensaspekte berücksichtigen, einschließlich möglicher Ansprüche wie Nutzungsausfall oder Wertminderung.
Dank unseres fachkundigen Partner-Netzwerks kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung, von der Kommunikation mit Versicherungen bis zur Reparatur in einer Partnerwerkstatt Ihrer Wahl.
Vertrauen Sie uns, um den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass Sie die maximale Entschädigung für Ihren Unfallschaden erhalten.
Ablauf des Gutachtens bei uns:
*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).
Ratgeber Schadensgutachten
Warum ist ein KFZ Schadengutachten so wichtig?
Die Erstellung eines Gutachtens nach einem Unfall ist ein entscheidender Schritt für eine gerechte und zügige Schadensregulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers. Das von einem Sachverständigen erstellte Gutachten dient nicht nur zur Feststellung der Schadensumme, sondern bietet darüber hinaus eine detaillierte Aufschlüsselung, wie diese Summe zustande kommt. Als Geschädigter sollten Sie daher keinesfalls auf ein Gutachten verzichten.
Wann ist ein Kfz Schadengutachten vom Sachverständigen sinnvoll?
Nach einem Schaden ist es ratsam, ein Gutachten für Ihr Fahrzeug (PKW, LKW, Oldtimer oder anderes Kfz) zu erstellen, insbesondere wenn ein erheblicher Unfallschaden über die Bagatellgrenze hinausgeht. Wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise stark beschädigt ist oder ein Totalschaden absehbar ist, ist es empfehlenswert, einen zertifizierten Sachverständigen mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen. Wenn Sie nicht selbst für den Unfall verantwortlich sind, ist es die Aufgabe der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, den Schaden zu regulieren. Um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist es entscheidend, nicht den Gutachter der Versicherung zu wählen, sondern einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.
Welche Kfz-Gutachten gibt es?
Zusätzlich zum Unfallgutachten besteht die Möglichkeit, dass ein Sachverständiger auf Anfrage auch Wertgutachten, Kurzgutachten und Oldtimer-Gutachten erstellt. Letztere dienen in der Regel nicht der Ermittlung der Schadenshöhe, sondern werden genutzt, um den gegenwärtigen Wert eines Fahrzeugs zu bewerten.
Schadengutachten – Kfz Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Generell besteht bei einem unverschuldeten Unfall immer die Option, einen Kostenvoranschlag von einer Reparaturwerkstatt einzuholen oder ein Kfz-Gutachten von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Bei kleinen und überschaubaren Unfallschäden ist in der Regel ein Kostenvoranschlag ausreichend. Bei umfangreichen Schäden sollte jedoch keinesfalls auf ein Gutachten verzichtet werden. Im Gegensatz zu einem Angebot einer Werkstatt beinhaltet das Gutachten nicht nur die geschätzten Reparaturkosten, sondern auch die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens sowie eine detaillierte Schadensbeschreibung inklusive Beweisfotos.
Ab welcher Schadenshöhe brauche ich ein KFZ-Gutachten?
Es empfiehlt sich immer, ein Sachverständigengutachten einzuholen, wenn die Schadenshöhe in einem Haftpflichtfall voraussichtlich die Bagatellgrenze von 750 Euro überschreitet. In solchen Fällen sind oft umfangreiche Reparatur arbeiten erforderlich, und das Fahrzeug verliert durch den Unfall an Wert. Daher ist es ratsam, den entstandenen Schaden durch ein Kfz-Sachverständigen begutachten und beziffern zu lassen.
Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzbar ist, haben Sie außerdem Anspruch auf einen Mietwagen, dessen Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen. Alternativ steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit zu, in der Sie Ihr Kfz nicht nutzen können.
Im Falle eines Kaskoschadens, bei dem Ihre eigene Versicherung den Schaden regulieren soll, ist in der Regel ein Schadengutachten erforderlich, insbesondere wenn die Schadenhöhe 2.000 Euro übersteigt.
Schadengutachten: Ist Kfz-Sachverständiger gleich Kfz-Sachverständiger?
Obwohl alle Sachverständigen grundsätzlich nach denselben Regeln und Prinzipien geprüft werden, ist es entscheidend, Ihren Anspruch auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu nutzen. Oftmals bietet die gegnerische Versicherung Ihnen die komplette Schadensabwicklung einschließlich des Gutachtens an. Die Versicherungsgesellschaften haben jedoch ein Interesse daran, die für Sie entstehenden Kosten minimal zu halten. Daher ist anzunehmen, dass ein von der Versicherung beauftragter Gutachter die Schadenhöhe zu Ihren Ungunsten bewerten könnte. Lassen Sie daher die Höhe des Schadens auf jeden Fall von einem von Ihnen beauftragten Sachverständigen ermitteln. Dieser ist keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet und wird die entstandenen Sachschäden an Ihrem Kfz mit einem detaillierten und unabhängigen Schadengutachten festhalten.
Kann ein Kfz-Gutachten angezweifelt werden?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Kfz-Schadensgutachten durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung in Frage gestellt wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn
Zweifel an der Qualifikation des Sachverständigen bestehen oder wenn bezweifelt wird, dass der begutachtete Kfz-Haftpflichtschaden durch den entsprechenden Unfall entstanden ist oder nicht in vollem Umfang durch diesen verursacht wurde. Ein erfahrener Gutachter wird jedoch jedes Kfz-Schadengutachten so erstellen, dass es über solche Zweifel erhaben ist. Sie können daher davon ausgehen, dass eine Anfechtung und somit eine unkomplizierte Schadenabwicklung vermieden werden können.
Was kostet ein Schadengutachten für ein Fahrzeug?
Wie viel ein Kfz-Schadensgutachten kostet, ist abhängig von der Höhe er entstandenen Sachschäden . Der Gutachter berechnet für die Erstellung des Gutachtens einen prozentualen Anteil von der Schadenhöhe . Das bedeutet, je höher der Schadenswert im einzelnen Schadenfall ist, desto geringer fallen die prozentualen Kosten für das Gutachten aus. Liegen Sie bei einer Schadenshöhe von 2.000 Euro noch etwa bei 15 Prozent, fallen sie bei Sachschäden in Höhe von 10.000 Euro auf rund 7 Prozent.
Wer macht KFZ Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall?
Das Schadensgutachten nach einem Verkehrsunfall kann von jedem Kfz-Sachverständigenbüro bzw. jedem vereidigten und geprüften Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Dies gilt für einen Kfz-Haftpflichtschaden ebenso wie für einen Kaskoschaden, den Ihre eigene Versicherung bei selbst verschuldeten Unfällen regulieren muss. Achten Sie in jedem Fall darauf, einen vom Versicherer unabhängigen Gutachter mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Hierauf haben Sie Anspruch!
Wer beauftragt den Gutachter?
Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall wird die gegnerische Versicherung stets versuchen, einen von ihr beauftragten Gutachter einzusetzen. Lassen Sie sich hierauf nicht ein. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, selbst einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Im Falle eines Kaskoschadens beauftragt in der Regel Ihr Versicherer den Gutachter.
Wer zahlt den KFZ-Sachverständigen bei einem Autounfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für den Kfz-Sachverständigen zu übernehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Beauftragen Sie bei einem solchen einen Gutachter, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Bei Kaskoschäden trägt in der Regel Ihre eigene Versicherung die Kosten für den Gutachter und beauftragt diesen auch.
Was kostet ein Kfz Gutachter nach einem Verkehrsunfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, die Kosten für den Kfz-Sachverständigen zu übernehmen. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Falls Sie in einem solchen Fall einen Gutachter beauftragen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Im Falle von Kaskoschäden trägt üblicherweise Ihre eigene Versicherung die Kosten für den Gutachter und beauftragt diesen auch.
Wo kann ich mein Auto nach einem Unfall begutachten lassen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihr PKW, LKW, Motorrad oder jedes andere Kfz an einem Ort Ihrer Wahl begutachten zu lassen. Dies kann beispielsweise in der Werkstatt erfolgen, die die Reparatur durchführen soll. Alternativ ist auch eine Begutachtung bei Ihnen zu Hause möglich. Falls das Fahrzeug noch fahrtauglich ist, besteht zudem die Option, es direkt beim Sachverständigen vorzuführen.
Übernimmt die Versicherung den Schaden?
Nach einem Autounfall ist in der Regel die gegnerische Versicherung zur Schadenregulierung verpflichtet. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug tragen oder für den Wiederbeschaffungswert aufkommen sowie dem Schadensgutachten. Zusätzlich dazu muss sie eine mögliche Wertminderung ausgleichen und eine Nutzungsausfallentschädigung leisten. Im Falle eines Kaskoschadens übernimmt Ihre eigene Versicherung die Kosten für den Schaden gemäß dem Unfallgutachten, sofern Sie eine Kaskoversicherung haben. Falls Sie nur eine Haftpflichtversicherung haben, müssen Sie selbst für die Schadensregulierung an Ihrem eigenen Fahrzeug aufkommen, während Ihre Haftpflichtversicherung für den Unfallgegner leistet.
Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?
Es liegt in der
Regel
bei Ihnen, ob Sie einen an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden reparieren lassen oder sich im Haftpflichtfall die Schadensumme auszahlen lassen möchten. Im
Haftpflichtfall
besteht
keine Verpflichtung
zur Reparatur, sodass Sie zwischen den beiden Varianten der Schadensabwicklung wählen können. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall nur die Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten ohne Mehrwertsteuer erstattet werden. Wenn es sich nicht um einen Kfz-Haftpflichtschaden, sondern um einen Kaskoschaden handelt, ist eine Auszahlung oft nicht möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.